Erdzeichen.ch

AGB der Firma Erdzeichen.ch

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma  „Erdzeichen“ und Ihnen als Auftraggeber, für Dienstleistungen, die auf unserer Webseite angeboten oder mit dem Kunden bereits vereinbart werden.

Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Die Firma Erdzeichen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Webseite wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.

2. Angebotene Leistungen

Wir erbringen Leistungen im Bereich Gartenpflege, der Gartengestaltung und im Affiliate-Marketing.

Die Firma Erdzeichen behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern.

3. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in dieser AGB. Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit schriftlicher Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungsausführung durch erdzeichen.ch

4. Vertragspflicht der Firma Erdzeichen

Diese Firma ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist weder auf Materialien, Pflanzen noch Arbeiten geschuldet. Mängelrügen (bei Pflanzen und Materialfehlern) können innerhalb von 5 Werktagen, nach Abnahme des Projekts gemeldet werden. Die Firma Erdzeichen erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und praktischen Fähigkeiten. Wir sind bemüht, die Arbeiten mehrheitlich selbst auszuführen oder mit anerkannten Firmen zusammenzuarbeiten.

Die Erdzeichen.ch ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen. Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Erdzeichen.ch erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Erdzeichen.ch nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen, inklusive notwendiger Genehmigungen Dritter, einzuholen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Lage und Höhenangaben von bestehenden Leitungen und unterirdischen Bauteilen sowie die Markierung der für die Ausführung notwendigen Hauptachsen, Grenzen und Nivellierungsfixpunkte. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Vorabklärungen bezüglich der Tragfähigkeit von Balkonen und Terrassen zu liefern.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die Firma Erdzeichen.ch für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen. Besorgt der Kunde die Materialien oder Pflanzen selbst, entfällt der Schadenersatz.

6. Termine

Allfällige Termine für die Durchführung der abgesprochenen Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart.

Terminvereinbarungen können über unser Online-Reservierungssystem, telefonisch, per whats up oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit unserer Terminannahme, Bestätigung zustande. Die Firma Erdzeichen.ch behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Wetterereignisse oder krankheitsbedingter Ausfälle ohne Kosten und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben.

Sollte der Kunde den vereinbarten Termin aus welchen Gründen auch immer nicht wahrnehmen können, hat er diesen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung telefonisch oder per Mail abzusagen. Andernfalls behält sich Erdzeichen.ch das Recht vor, die vergebliche Anreise in vollem Umfang in Rechnung zu stellen.

7. Leistungsänderung

Die Firma Erdzeichen wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden, soweit zumutbar, Rechnung tragen. Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand des Unternehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfälliger Termine.

8. Bezug von Dritten

Wir sind berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die Firma Erdzeichen.ch dafür, dass die vertraglichen Pflichten der Firma Erdzeichen.ch durch den Dritten eingehalten werden.

9. Vergütung, Spesen und Steuern

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den mitgeteilten Preisansätzen. Bei Offerten werden zusätzliche Aufträge in Rechnung gestellt. Die Firma Erdzeichen.ch behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet.

10. Rechnungsstellung

Die Firma Erdzeichen.ch stellt für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallenen Materialkosten und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum und die erbrachten Leistungen, die Arbeiten und den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Steuern.

Bei Gartenplanungen kann die Firma Erdzeichen.ch angemessene Kostenvorschüsse oder Teilzahlungen auf zu erbringende Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung oder währenddessen verlangen.

Die Vergütung mit den Spesen und Steuern ist 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

11. Urheberrecht

Die Firma Erdzeichen.ch behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen.

12. Geheimhaltung

Die Firma Erdzeichen ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrages uneingeschränkt fort.

13. Aufbewahrung von Unterlagen und Wertgegenständen

 Die Firma Erdzeichen.ch hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen und Wertsachen aller Art (z.B. Schlüssel, Korrespondenzen, Gartenpläne) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. Die Firma ERdzeichen.ch behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.

14. Gewährleistung

Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl der Firma Erdzeichen.ch auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.

15. Haftung

Die Firma Erdzeichen.ch erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. 

Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle (z. B. bei Naturereignissen etc.), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei einem dahin fallenden betreffenden Ereignis die Leistungserbringung umgehend oder nach Absprache wieder aufzunehmen.

17. Beendigung des Vertrages

Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistung, oder durch Kündigung. Aus wichtigem Grund kann der Vertrag per sofort oder nach Ablauf von 30 Tagen, auf das Monatsende gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei treu und glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlasses oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

18. Datenschutz

Die Firma Erdzeichen.ch erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages notwendig sind, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung ihrer Daten, ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden sie in unserer Datenschutzerklärung unter Datenschutz, welche eine integrierende dieser AGB bildet.

19. Salvatorische Klauseln

Sollte eine dieser Bestimmungen der AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in dieser AGB.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.

Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der Firma Erdzeichen.ch oder der Wohnsitz des Kunden.

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